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   BGH, 02.11.1965 - V ZR 82/63   

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https://dejure.org/1965,2397
BGH, 02.11.1965 - V ZR 82/63 (https://dejure.org/1965,2397)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1965 - V ZR 82/63 (https://dejure.org/1965,2397)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1965 - V ZR 82/63 (https://dejure.org/1965,2397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufnahme eines Wohnrechts in das geringste Gebot - Bestimmung eines Ersatzbetrages für ein Wohnrecht im Zwangsversteigerungsverfahren - Bestimmung des geringsten Gebotes im Zwangsversteigerungsverfahren - Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Wohnrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 154
  • MDR 1966, 46
  • DB 1965, 1776
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines

    Zudem steht den Beklagten aus § 51 ZVG ein Anspruch auf den im Rahmen der ersten Versteigerung für die Auflassungsvormerkung festgesetzten Zuzahlungsbetrag zu, wenn diese gelöscht werden sollte (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 1965 - V ZR 82/63, NJW 1966, 154 f.).
  • BGH, 17.03.2022 - IX ZR 182/21

    Erlöschen einer nach den Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR bestellte

    c) Stellt sich erst nach der Verteilung des Erlöses heraus, dass ein in das geringste Gebot aufgenommenes Grundpfandrecht nicht besteht, kann der Ersatzbetrag vom Berechtigten unmittelbar beansprucht und im Prozessweg geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1965 - V ZR 82/63, NJW 1966, 154; OLG Düsseldorf RPfl 1996, 298; Stöber/Gojowczyk, aaO Rn. 17).

    Eine Nachtragsverteilung findet nicht statt (BGH, Urteil vom 2. November 1965, aaO; OLG Düsseldorf, aaO).

  • BGH, 28.10.1966 - V ZR 11/64

    Auflassungsvormerkung in der Zwangsversteigerung

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  • OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 4 U 169/19

    Anspruch auf Löschung einer für eine Erbengemeinschaft eingetragenen

    Auch stand ihr gegen die Drittwiderbeklagte zu 2 - auch wenn die Rechtspflegerin ihr entgegen § 125 ZVG in dem am 09.10.2009 beschlossenen Teilungsplan insoweit keine bedingte Forderung zugeteilt und übertragen hatte - aus §§ 50, 51 ZVG gegen die Drittwiderbeklagte zu 2 ein Anspruch auf Zahlung des am 05.08.2009 in den Versteigerungsbedingungen für die Auflassungsvormerkung festgesetzten Zuzahlungsbetrages in Höhe von 421.968 EUR zu (BGH, Urteil vom 02.11.1965 - V ZR 82/63).
  • BGH, 28.10.1966 - V ZR 11/65

    Klage gegen die Zwangsversteigerung eines Grundstücks - Berücksichtigung einer

    Da die Klägerin mit ihrer Klage, soweit sie in die Revisionsinstanz gelangt, also auf §§ 50, 51 ZVG, § 812 BGB gestützt ist, die nachträgliche Zahlung eines Ersatzbetrags nach §§ 50, 51 ZVG begehrt, hat das Berufungsgericht insoweit zutreffend das Rechtsschutzbedürfnis bejaht (vgl. Urteil des Senats vom 2. November 1965, V ZR 82/63, MJW 1966, 154).

    Da die Ersatzzahlung nach §§ 50, 51 ZVG auch noch nach der Erlösverteilung zu leisten ist und sie sich nicht lediglich aus ungerechtfertigter Bereicherung des Erstehers, sondern unmittelbar aus diesen Vorschriften ergibt (Urteil des Senats vom 2. November 1965 a.a.O.), hat der Beklagte somit jedenfalls den der Klägerin zugesprochenen Betrag zu bezahlen.

  • BGH, 09.12.1966 - V ZR 12/64

    Zwangsvollstreckung-Bargebotserhöhung b. teilweisem Ausfall d. Gesamtgrundschuld

    Da der mündlich verkündete Zuschlag vom Beklagten nicht angefochten worden ist, hat der Beschluß auch nach dem Vorbringen des Beklagten in den Vorinstanzen die Wirkung eines Richterspruchs mit den sich aus §§ 50, 125 ZVG ergebenden Folgen entfaltet (vgl. Urteil des Senats vom 2. November 1965, V ZR 82/63, WM 1965, 1177).
  • OLG Hamm, 27.01.1993 - 33 U 100/92

    Anspruch auf Zahlung der Hälfte der nicht mehr valutierten Grundschulden;

    Die Beklagte als Miteigentümerin zur Hälfte hat daher gegen den Kläger als Ersteigerer gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 ZVG einen unmittelbaren Anspruch auf die an die Stelle des weggefallenen Rechtes tretende Ersatzzahlung (BGH NJW 1966, 154; Stöber, Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, 6. Auflage Rdn. 519; Steiner-Eickmann, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Band 1, § 50 Rdnr. 48).
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